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Häufige Fragen zu Ausbildungen und Förderungen

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Coaching

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    Was ist Coaching?
    • Coaching ist ein interaktiver, personenzentrierter Beratungs- und Begleitungsprozess im beruflichen Kontext, der zeitlich begrenzt und thematisch (zielorientiert) definiert ist.
    • Ziel ist die individuelle Beratung einzelner Personen, Gruppen oder Teams zu fachlich-sachlichen und/oder psychologisch-soziodynamischen Fragen bzw. Problemstellungen rund um die Arbeitswelt.
    • Coaching findet auf einer tragfähigen Beziehungsbasis statt, die durch Freiwilligkeit, gegenseitigem Respektieren und Vertrauen begründet ist und eine gleichwertige Ebene des Kooperierens bedingt. (Expertenmodell: Kund:in + Berater:in = Expert:in + Expert:in)
    • Das Gespräch zielt immer auf eine Führung von Selbstreflexion und -wahrnehmung, Bewusstsein und Verantwortung, um Unterstützung zur Selbsthilfe (-management) zu geben.
    • Coaching arbeitet mit transparenten Interventionen nach dem Prinzip des „Öffentlichmachens“ und dem impliziten Vermeiden manipulativer Techniken, die der Entwicklung der Eigenkompetenz und Selbstreflexion entgegenwirken würden.
    • Der Prozess baut auf die ressourcen- und lösungsorientierten Kompetenzen des/der Kund:in, die geführt und aktiviert werden können. Der Coach entwickelt gemeinsam mit und nicht für den/die Kund:in individuell angemessene Lösungen, in Passung an das System.
    • Coaching ist ergebnis- und lösungsorientiert und braucht daher evaluierbare Kriterien für das Erreichen konkreter Ziele und explizit formulierte, operationalisierbare Aufträge für Inhalte, Rahmen und Interventionen.
    • Unterschieden werden externe Coaches von firmeninternen Coaches in Stabsfunktion (in der Regel Mitarbeiter:innen der Personalabteilung) und von Vorgesetzten, die Coachingelemente zu einem Teil ihrer Führungskompetenz machen. Besonders zu beachtende Punkte beim internen Coaching sind die Fragen, inwieweit der Coach eigene Interessen oder Ziele Dritter beim Coachen verfolgt bzw. wie mit Vertraulichkeit und Verschwiegenheit umgegangen wird.
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    Abgrenzungen zu PE, OE, Supervision, Therapie?
    • Personalentwicklung umfasst alle planenden, durchführenden und kontrollierenden Maßnahmen, um einen organisierten Lernprozess im Unternehmen zu gestalten. Dazu gehören in Abgrenzung zu Coaching unter anderem auch Potenzialerhebung, zielgerichtete Wissensvermittlung und die Evaluation und Beurteilung von (Lern-)Prozessen und Ergebnissen. Coaching wird als ein Instrument der modernen Personalentwicklung eingesetzt.
    • Systemische Organisationsentwicklung bedient sich ebenso wie Coaching einer prozessorientierten Beratungsform, hier liegt der Fokus allerdings auf der Organisation als Ganzes. Über unmittelbare Einstellungs- oder Verhaltensänderungen hinaus sollen Organisationsstrukturen und -prozesse sowie die ihnen zugrunde liegenden Selektionen und Generalisierungen verändert werden. Coaching kann als ein Instrument der Organisationsentwicklung Einzelpersonen bzw. Teams in diesen Veränderungsprozessen begleiten.
    • Supervision dient der systematischen und regelmäßigen Reflexion beruflichen Handelns in Arbeitsfeldern, in denen die professionelle Gestaltung zwischenmenschlicher Beziehungen die Hauptaufgabe darstellt. Die Wurzeln der Supervision liegen im sozialen und therapeutischen Bereich, wo sie bislang auch die größte Verbreitung und Akzeptanz findet, während sich die Coachingidee im Sportbereich entwickelte und von dort aus auf den Managementbereich übertragen wurde. Beiden ist die prozessuale Beratungsform gemeinsam, wobei Coachingprozesse oftmals kurzfristiger als Supervision sind und einen stärkeren handlungs- und lösungsorientierten Ansatz beinhalten.
    • Der entscheidende Unterschied zwischen Coaching und  Psychotherapie liegt darin, dass Coaching sich prinzipiell an „Gesunde“ richtet. An Menschen, deren Selbstwirksamkeits- und Selbstregulationsfähigkeiten funktionieren. Die Psychotherapie ist explizit auch auf schwere psychische Störungen ausgerichtet, aber selbst wo dies nicht der Fall ist, werden tiefer gehende private und persönliche Probleme unter Berücksichtigung der individuellen Lebensgeschichte bearbeitet. Coaching bedient sich teilweise der Techniken, die in verschiedenen therapeutischen Schulen entwickelt wurden und eingesetzt werden.
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    Was ist das Kieler Beratungsmodell?
    • Das Kieler Beratungsmodell wurde in den 80er-Jahren mit Spitzensportlern (Handball-Bundesliga, Olympiateam der Segler etc.) in Deutschland von Prof. Dr. Uwe Grau an der Universität Kiel (Lehrstuhl Pädagogische Psychologie) entwickelt und als Coachingmodell auf den Wirtschaftsbereich übertragen. Dem Kieler Ansatz liegt ein systemisch-konstruktivistisches Menschenbild zugrunde, vor dessen Hintergrund systemische Methoden verschiedener Herkunft verwendet werden.
    • Systemisches Arbeiten heißt, die Einzelperson und immer auch das Ganze – Beziehungen und Vernetzungen – im Auge zu behalten. Veränderungen werden immer in den Auswirkungen auf das betroffene System reflektiert. Vom Standpunkt des Konstruktivismus aus können Probleme in der subjektiven Wirklichkeit der Person konstruiert werden. Im Coaching kann diese „Wirklichkeit“ gemeinsam umkonstruiert werden. Dies führt zu neuen Sichtweisen, die zu veränderten Handlungsstrategien anregen.
    • Das Kieler Beratungsmodell zeichnet sich durch ein spezielles Setting im Beratungsprozess aus: Zwei Coaches, die gemeinsam mit dem/der Kund:in eine Beratungsrunde bilden und in einem „Meta-Dialog“ ihre Ideen öffentlich vor dem/der Kund:in austauschen; zusammen mit einem Reflecting-Team, das den Beratungsprozess im Raum sitzend beobachtet und gegebenenfalls kommentiert. Die Lösung kommt dabei vom Kunden/von der Kundin selbst, sie wird gemeinsam weiterentwickelt und ko-konstruiert.
    • Der Intensivlehrgang Coaching nach dem Kieler Beratungsmodell vermittelt einerseits diese universitäre Deluxe-Variante des Coachings und schafft darüber hinaus den Transfer dieses Beratungsmodells in die One-to-one-Beratung.
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    Welche Einsatzmöglichkeiten gibt es für Coaches?
    • Im Rahmen einer Stabsfunktion (Personalentwicklung) im Unternehmen als interner Coach
    • Einsatz von Coachingelementen als Vorgesetzte:r in Einzelgesprächen bzw. Begleitung von Teams – auch wenn es in der Regel nicht möglich ist, ein professionelles Coachingsetting herzustellen
    • In der Begleitung von Lerngruppen, Gruppenprozessen, z. B. im Rahmen von Organisationsentwicklungsprozessen bzw. in Ausbildungsprogrammen und Trainingsprojekten
    • Selbstständigkeit als Coach (siehe auch „Berufsanerkennung“)
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    Wie ist die Berufsanerkennung als Coach?
    • Jemand, der sich „Coach“ nennt, muss derzeit dafür weder in Österreich noch in Deutschland formale Qualifikationen nachweisen können.
      Daher kann sich jede Person als „Coach“ bezeichnen, ohne gegen rechtliche Bestimmungen zu verstoßen.
    • Im Rahmen der Gewerbeordnung gibt es in Österreich die explizite Zuordnung von Coaching zum Gewerbe der Unternehmensberatung und zum Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung. Grundsätzlich ist eine Anwendung von Coaching als ergänzende Dienstleistung im Rahmen einer Tätigkeit im gewerblichen Beratungsbereich (PR- und Marketingberater:in, Steuerberater:in, Wirtschaftstreuhänder:in etc.) erlaubt.
    • Im Tätigkeitskatalog der Gesundheitsberufe Psychotherapie, klinische und Gesundheitspsychologie („Neue Selbständige“) sind Coaching, Supervision und Beratung als Tätigkeiten offiziell enthalten.
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    Wie stellen sich Marktsituation und Chancen als Coach dar?
    • Coaching erhält seit Mitte der 80er-Jahre immer stärkere Bedeutung als Instrument der Personalentwicklung. Während laut einer Studie vor zehn Jahren erst knapp 20 % der Unternehmen auf Coaching als persönliche Beratungsform zurückgriffen, findet es mittlerweile bei 85 % der größeren Firmen Einsatz. 74 % der Unternehmen, die Coaching nutzen, beauftragen dabei externe Berater:innen, interne Berater:innen werden von 56 % der Firmen genutzt. 80 % der befragten Personalfachleute und Führungskräfte schätzen darüber hinaus, dass Coaching noch an Bedeutung gewinnen wird (Böning, 1998).
    • Die Ansprüche an Personalentwicklungsmaßnahmen entwickeln sich weg von breit angelegten Pauschal-Programmen hin zu individualisierter und gezielter Förderung, die die beteiligten Personen stärker in die Verantwortung nimmt. Coaching bietet hier als flexibel und spezifisch einsetzbares Instrument bemerkenswerte Vorteile. Darüber hinaus erhöhen die immer häufigeren strukturellen Veränderungen in den Unternehmen den Druck auf Führungskräfte, die ihrerseits immer stärker nach einer Work-Life-Balance suchen und sich als Manager:innen auch der eigenen Entwicklung sehen.
    • Inwieweit sich Coaching in Zukunft durchsetzt, wird u. a. davon abhängen, wie es gelingt, am Markt Transparenz und gültige Qualitätsrichtlinien zu schaffen, die sich auch in Standards für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ausdrücken. Um dem zum Teil beobachtbaren inflationären Gebrauch des Coachingbegriffs entgegenzuwirken, ist die Schaffung von Qualitätsstandards vordringlichstes Anliegen der Interessensverbände wie z. B. des  Österreichischen Dachverbands für Coaching ACC.
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    Was sind Grundqualifikationen des Coaches?
    • Grundqualifikationen sind unter anderem die Fähigkeit, einfühlsam auf die unterschiedlichsten Persönlichkeiten und Situationen zu reagieren und Reflexion zu ermöglichen, ohne Lösungen vorzugeben oder sich selbst in den Mittelpunkt des Gesprächs zu setzen.
    • Ein reflektiertes Menschenbild und die Fähigkeit, auch in schwierigen, konflikthaften oder emotional belastenden Situationen flexibel zu reagieren, gehören ebenfalls zu den basic skills, die ein:e Ausbildungskandidat:in unabhängig von seiner/ihrer Vorbildung mitbringen sollte.
    • Die fachlichen Kompetenzen eines Coaches umfassen psychologische und betriebswirtschaftliche Qualifikationen. Grundausbildungen stellen insbesondere Studienabschlüsse in Psychologie, Pädagogik, Philosophie, Rechtswissenschaft, Medizin und Sozial- und Wirtschaftswissenschaften dar und/oder berufliche Erfahrung in den Bereichen Management, Unternehmensführung, Beratung oder Lehre, die durch entsprechende Zusatzausbildungen ergänzt werden.
      (vgl. auch www.coaching-report.de).
    • Der Intensivlehrgang Coaching stellt einen ersten Ausbildungsschritt für Personen dar, die Coachinginstrumente in ihrem beruflichen Umfeld nutzen und ihre Kompetenz damit erweitern wollen.
      Um als Coach selbständig tätig zu werden und in verschiedenen Settings zu unterschiedlichen Themen professionell zu arbeiten, ist eine weiterführende, fundierte Ausbildung Voraussetzung, wie sie beispielsweise der Professionallehrgang Coaching darstellt.

    Welche Kompetenzen braucht ein Coach?

    Weiterführende Informationen aus Sicht des ACC – Austrian Coaching Council.

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    Qualitätsrichtlinien und Berufskodex
    • Derzeit orientiert sich der Berufskodex für das Berufsbild Coach an Richtlinien, wie sie für die Psychotherapie bzw. psychologische Behandlung bestehen. Die bestehenden Berufsverbände sehen es als vordringlichstes Anliegen, einen solchen baldmöglichst zur Verfügung zu stellen.
    • In Anlehnung an die Qualitätsdebatte in der Psychotherapie gelten auch für das Coaching im Wesentlichen drei Qualitätsdimensionen: Strukturqualität, Prozess- und Ergebnisqualität:
      1.) Die Strukturqualität umfasst die Ausstattung (personell, materiell, räumlich) des Coachings und ist dabei unterteilt auf den Coach, den/die Klient:in, ihre Beziehung zueinander und die Rolle des Unternehmens des/der Klient:in.
      2.) Die Prozessqualität bezieht sich auf alle Handlungen, die notwendig erscheinen, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen wie Erstgespräch, Vertragsgestaltung, Zielformulierung und Interventionen.
      3.) Die Ergebnisqualität bezieht sich auf den Grad des erreichten Erfolges einer Coaching-Maßnahme und die eingesetzten Evaluationsverfahren (vgl. Heß & Roth, 2001).

    Weitere Informationen

    Richtlinien zu „Qualität und Standards“ vom ACC – Österreichischen Dachverband für Coaching

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    Berufsorganisationen
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    Coaching Impulsseminar
    • Das Impulsseminar bietet als halbtätige Seminarveranstaltung die Möglichkeit, systemisches Coaching und das Kieler Beratungsmodell kennenzulernen. Inhalte sind u. a. die Haltung im Coaching und das Menschenbild, Methodik, Wahrnehmung, systemisch-lösungsorientierte Kommunikation, Anwendung in verschiedenen Kontexten, die Möglichkeiten und Grenzen im Coaching.
    • Die Teilnahme am Impulsseminar Coaching ist keine Voraussetzung für den Coaching Intensivlehrgang. Wurde ein Impulsseminar besucht, wird bei Anmeldung zu einem Lehrgang die Gebühr des Impulsseminars gutgeschrieben.
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    Ablauf der Ausbildung zum Coach

    Der modulare Ausbildungsaufbau besteht aus dem Intensivlehrgang Coaching und dem Professionallehrgang.

    Der Intensivlehrgang Coaching umfasst:

    • 4 Module à 3 Tage (Do – Sa ganztags)
    • 2 Supervisionstage (Sa ganztags) jeweils nach dem 3. und 4. Modul und
    • dauert insgesamt 2 Semester
    • Peergroup-Arbeit
    • Schriftliche Abschlussarbeit
    • Zusätzlich sind 5 Einzelcoachings verpflichtend, die jede:r Teilnehmer:in als Kund:in selbst bei einem Coach der E•S•B•A in Anspruch nimmt.

    Der Professionallehrgang Coaching umfasst:

    • 7 Module à 3 Tage (Do – Sa ganztags)
    • 4 Module à 2 Tage (Fr – Sa ganztags)
    • 6 Supervisionstage (Sa ganztags),
    • 5 Theorieabende und
    • dauert insgesamt 3 Semester
    • Peergroup-Arbeit
    • Schriftliche Abschlussarbeit
    • Zusätzlich sind 10 Einzelcoachings verpflichtend, die jede:r Teilnehmer:in als Kund:in selbst bei einem Coach der E•S•B•A in Anspruch nimmt.

    Optional kann die Ausbildung abgeschlossen werden mit der „ISO 17024 – der Kompetenzzertifizierung zum Coach“.

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    Anmeldemodalitäten
    • Erstgespräch mit einem/einer Lehrbeauftragten der E•S•B•A: beidseitiges Informations- und Auswahlgespräch, um vorab Ziele und Erwartungen sowie Voraussetzungen und offene Fragen zu klären.
    • Anmeldung online über die Homepage der E•S•B•A
    • Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages
    • Zahlung der Lehrgangs- bzw. Lehrgangsteilgebühren
    • Im Falle einer Abmeldung bis vier Wochen vor Lehrgangsbeginn werden EUR 120,– als Administrationsentgelt in Rechnung gestellt (zzgl. 20 % USt.). Nach diesem Zeitpunkt (zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn) werden 50 % der Lehrgangsgebühr (zzgl. 20 % USt.) verrechnet, sofern nicht ein:e geeignete:r Ersatzteilnehmer:in genannt wird.
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    Abschluss und Diplom
    • Der Intensivlehrgang Coaching gilt als erfolgreich abgeschlossen, nachdem der/die Teilnehmer:in an sämtlichen Modulen und Supervisionstagen teilgenommen, die fünf Einzelcoachings absolviert und den Nachweis der Peergroup-Arbeit erbracht hat, sowie die schriftliche Abschlussarbeit positiv beurteilt wurde.Der Lehrgang schließt ab mit dem Zertifikat der E•S•B•A „Coaching Intensivlehrgang – Systemisches Coaching nach dem Kieler Beratungsmodell“.
    • Der Professionallehrgang Coaching ist erfolgreich abgeschlossen nach der Teilnahme an sämtlichen Modulen und Supervisionstagen, nachdem 10 Einzelcoachings absolviert wurden, die Nachweise über 40 Stunden Selbsterfahrung / der protokollierten Coachingpraxis / Peergroup-Arbeit erbracht wurde und die schriftliche Abschlussarbeit von der Lehrgangsleitung positiv beurteilt wurde.Der Lehrgang schließt ab mit dem Zertifikat der E•S•B•A „Coaching Professionallehrgang – Ausbildung zum systemisch-analytischen Coach“.
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    Wie bzw. wo ist die Coaching-Ausbildung anerkannt?

    Die Coaching-Lehrgänge der E•S•B•A entsprechen nicht nur den Qualitätskriterien des  ACC – Österreichischen Dachverband für Coaching. Seit Mai 2008 ist die Ausbildung „Coaching Professionallehrgang“ auch vom Deutschen Bundesverband Coaching DBVC e.V. anerkannt.

    Der Coaching Intensivlehrgang ist eine in sich geschlossene Ausbildung, die als fundierte Basisausbildung verstanden werden kann und mit einem Zertifikat abschließt. Dieses Zertifikat berechtigt zur weiterführenden Teilnahme

    • an der Coachingausbildung für Führungskräfte
    • an den Aufbau- und Spezialisierungsausbildungen
    • am Coaching Professionallehrgang
    • an der Ausbildung zum Systemischen Projekt-Coach.

    Alle weiterführenden Ausbildungen der E•S•B•A schließen mit einem Zertifikat ab.

    Der Professionallehrgang wird als „Professional“ abgeschlossen, also mit dem Zertifikat zum Berufsbild „Professional Coach“.

    Optional können die Führungskräfteausbildung, der Projekt-Coach, der Professionallehrgang sowie die Aufbauausbildung „Professional Business Coach“ zusätzlich mit der „ISO 17024, der Kompetenzzertifizierung zum Coach“ abgeschlossen werden – ein Abschluss nach einem international gültigen Standard.

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    Anrechungsmöglichkeiten
    • Im Rahmen der Gewerbeanmeldung sind der Coaching Intensivlehrgang als fachliche Ausbildung im Ausmaß von 135 Stunden und der Professionallehrgang Coaching im Ausmaß von 336 Stunden anrechenbar.
    • Der Workshop Analytisch-systemische Persönlichkeitsentwicklung und Selbsterfahrung ist als Supervision und Selbsterfahrung im Ausmaß von 30 bzw. 40 Stunden anrechenbar für das psychotherapeutische Propädeutikum in Österreich, den Professionallehrgang Coaching sowie für alle Berater:nnenausbildungen in Österreich und Deutschland, die Selbsterfahrung in einer anerkannten Therapieform vorschreiben.
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    Woher kommen die Teilnehmer:innen?

    Die E•S•B•A hat seit 1994 rund 1.000 Personen zu Coaches ausgebildet.

    In den letzten Jahren kamen die Teilnehmer:innen zu etwa gleichen Teilen aus dem Personalwesen, waren Führungskräfte, Trainer:innen, Unternehmensberater:innen, Pädagog:innen oder entstammten Gesundheitsberufen wie Psychotherapeut:innen oder Ärzt:innen.

Allgemeines

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    Anmeldemodalitäten
    • Erstgespräch mit Lehrgangsleitung bzw. Lehrgangsbegleitung der E•S•B•A: beidseitiges Informations- und Auswahlgespräch, um vorab Ziele und Erwartungen sowie Voraussetzungen und offene Fragen abzuklären
    • Schriftliche Anmeldung über die Homepage der E•S•B•A (Die telefonische Ankündigung einer Anmeldung ist unverbindlich und ersetzt die schriftliche Online-Anmeldung nicht!)
    • Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages
    • Zahlung des Lehrgangs- bzw. Lehrgangsteilbetrages vor Lehrgangsbeginn
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    Anwesenheitspflicht in den Lehrgängen

    In den Lehrgängen der E•S•B•A ist die persönliche Anwesenheit (100 %) der Teilnehmer:innen Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss. Eine Verhinderung/Abwesenheit ist vorab der Lehrgangsadministration zu melden. Die E•S•B•A bietet in diesem Fall die Möglichkeit an, die fehlenden Inhalte in vorheriger Absprache mit der Lehrgangsadministration bei einem Folgetermin des nächsten Lehrgangs nachzuholen.

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    Voraussetzungen für den erfolgreichen Lehrgangsabschluss

    Ein Lehrgang der E•S•B•A gilt als erfolgreich abgeschlossen, nachdem der/die Teilnehmer:in an sämtlichen Modulen und Ausbildungstagen persönlich teilgenommen und alle im Lehrgang erforderlichen Ausbildungsbestandteile erfolgreich absolviert hat.

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    Qualitätsstandards der E•S•B•A

    Wissenschaftlicher Beirat
    Durch die Beiziehung des wissenschaftlichen Beirates in Fragen der Teilnahmevoraussetzungen und Aufnahme von Ausbildungskandidat:innen, als Schlichtungsgremium, stellen der Prüfungskommission, Evaluierung der Abschlusszertifizierung, Festlegen der Modi, Konzeptionierung und Evaluation von Lehrgangsmodulen, inhaltlich, verfahrensmäßig und des Lehrpersonals.
    Durch enge und kontinuierliche Zusammenarbeit innerhalb der Mitglieder des Lehrgangsteams in Form eines interdisziplinären Diskurses und Zusammenschlüsse in Entwicklungs- und Projektgruppen.
    Durch die verbindliche Selbstevaluation, laufende Supervision und persönliche Fort- und Weiterbildung.

    Lehrbeauftragte und Coaches
    Die Mitglieder des Lehrgangsteams sollen die Voraussetzungen für die selbstständige Tätigkeit als Systemischer Coach, Mediator:in, Psychotherapeut:in oder Supervisor:in, Unternehmensberater:in und/oder IPMA erfüllen. Bei ausländischen Staff-Mitgliedern sollen vergleichbare Qualifikationen vorliegen. Für Curriculumteile, die einen engen inhaltlichen Bezug zu Nachbargebieten haben, können Personen mit entsprechender nachgewiesener Qualifikation herangezogen werden. Die Mitglieder des Lehrgangsteams verfügen sowohl über erstklassige theoretische als auch praktische Kompetenzen sowie Erfahrungen im Ausmaß von mindestens fünf Jahren in den entsprechenden Fachgebieten, in denen sie im Rahmen des Curriculums vortragen, coachen und/oder lehren. Weiters sind die Mitglieder des Lehrgangsteams verpflichtet, Supervision und einschlägige Fortbildung im praktischen sowie theoretischen Bereich im Ausmaß von mindestens 25 Stunden pro Jahr in Anspruch zu nehmen.

Förderungen Unternehmen

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    AMS – Qualifizierungsförderung für Beschäftigte

    Was wird gefördert?
    Gefördert wird vom AMS die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen von Arbeitnehmer:innen. Die Auswahl der Maßnahme erfolgt durch das Unternehmen in Absprache mit den Arbeitnehmer:innen. Die Beihilfe wird nur nach Vorlage eines Bildungsplanes gewährt, wenn die gewählte Qualifizierungsmaßnahme als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll einzustufen ist und das Begehren vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme(n) eingebracht wird.

    Wer wird gefördert?
    Für folgende Personengruppen kann bei Vorlage eines Bildungsplanes der Arbeitgeber um Förderung ansuchen: Arbeitnehmer:innen ab 45 Jahren. Frauen mit höchstens Lehrausbildung oder mittlerer Schule. Wiedereinsteiger:innen, die sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bzw. in Elternkarenz befinden.

    Förderhöhe:
    Die Höhe der Förderung beträgt 70 % der Lehrganggebühren für Arbeitnehmer:innen ab 50 Jahren, 60 % der Lehrgangsgebühren für Arbeitnehmer:innen ab 45 bis 49 Jahren, Frauen, die als höchst abgeschlossene Ausbildung eine Lehre oder eine mittlere Schule aufweisen sowie Wiedereinsteiger:innen. Die Höhe der maximal anerkennbaren Lehrganggebühren beträgt € 10.000,– pro Teilnehmer:in und Begehren. Die Finanzierung erfolgt je zur Hälfte aus Mitteln des AMS und ESF.

    Anträge und Ablauf der Förderungsabwicklung:
    Die Zuständigkeit der Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice richtet sich nach der personaldisponierenden Stelle des Betriebes, in dem die zu fördernden Arbeitnehmer:innen beschäftigt sind. Bei dieser Förderung sind regional unterschiedliche Regelungen möglich. Bitte wenden Sie sich an die Ansprechpartner:innen in den jeweiligen Bundesländern. Die vollständige Begehrenseinbringung muss vor Kursbeginn im Original oder per eAMS erfolgen.

    Weitere Informationen zur Qualifizierungsförderung für Beschäftigte.

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    Allgemeine Informationen zu Förderungen
    • Förderungen des AMS Österreich (mehr)
    • AK: Bildungskarenz (mehr)
    • AK: Bildungskarenz für freie Dienstnehmer:innen (mehr)
    • Weiterbildungsförderungen in Österreich (mehr)
    • Bildungsförderungen in Österreich von A bis Z (mehr)
    • Überblick Förderungen auf erwachsenenbildung.at (mehr)
    • Informationen zu Förderungen der WKO (mehr)